Software kommerziell vertreiben

Zhavok

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich bin nun nachdem ich mich ein paar Jahre mit C++ beschäftigt habe an einem Punkt an dem ich nebengewerblich auch kleine Projekte für einen schmalen Taler vertreiben möchte. Für die Zukunft ist vielleicht ein Website geplant wo ich also das ein oder andere Tool anbiete. Zwar habe ich nun etwas Ahnung vom Programmieren, allerdings keine Ahnung von rechtlichen Grundlagen^^. Ich möchte meine Produkte natürlich vor dem Kopieren schützen, Disassemblieren und Dekompilieren verbieten und natürlich auch mich bei Probleme nicht haftbar machen. Ich hoffe einfach jemand innerhalb dieses Forums stand schon einmal an der selben Stelle und kann mir vielleicht etwas helfen^^. Und zwar überlege ich ob eine einfache selbstgeschriebene Lizense.txt rechtskräftig und bindend ist. Ich würde darin auf die genannten Themen eingehen.
 
Klingt für mich generell nach einer dummen Idee(Kopieren wirst du nicht unterbinden können) und ethisch finde ich solche proprietären Ansätze auch hochgradig fragwürdig.

Im Allgemeinen gibt es bei solchen Lizenzfragen ganz viele fragewzeichen, und im Zweifel ist was, das kein Fachjurist geschrieben hat, eh nicht zu empfehlen(denn du WIRST schwerwiegende Fehler darin machen). Haftungsausschluss kann man recht einfach regeln, das machen z.B. MIT- oder BSD-Lizenzen ja auch hauptsächlich, aber der Rest ist auch juristisch unfassbar komplex.

Das viel größere juristische Problem wäre vmtl., dass du da ein entsprechendes Gewerbe bräuchtest, denke ich, mit Steuern und allem anderen Fubar der da so dran hängt.

Daher ist meine, vor allem ethisch motivierte, Empfehlung: lass es.


MfG,
Lowl3v3l
 
Danke für deine überaus freundliche Antwort. Zunächst mal bin ich nicht der einzige der solch eine Idee verfolgt und warum sollte man nicht für Software an der man mehrere hundert Stunden geschrieben hat, etwas verlangen? Es gibt genügend Projekte die so angelegt sind. Ich kann dir gerne eine Liste schicken von Websites die ähnliches anbieten und bei denen ich auch Produkte gekauft habe und sehr zufrieden bin. Ich beklage mich auch nicht, wenn ich für eine App im Appstore mal 5€ zahlen muss wenn sie gut ist und mir etwas nützt.
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, würdest du auch bemerken, dass ich das Wort "nebengewerblich" verwende, somit ist das Problem also auch geklärt da ich ein angemeldetes Nebengewerbe im Bereich Softwareentwicklung habe.
Vielleicht ist es für dich besser ethisch zu vereinbaren wenn ich dir sage, dass ich gerade auch ein Programm für die Firma entwickelt habe in der ich arbeite und diese daran Interesse hat. Dort wird sich also genau die gleiche Frage stellen.
 
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, ein kleines Tool proprietär anzubieten. Meine eigenen Projekte sind zwar allesamt Open Source, weil mir die Idee dahinter gefällt - für meinen Arbeitgeber entwickle ich aber auch proprietäre Produkte, weil ich nicht von Open Source leben kann. Die Mischung macht's.

Allerdings solltest du deine Ansprüche bezüglich Kopierschutz und vermutlich auch Haftbarkeit etwas herunterschrauben, weil es üblicherweise eine Stange Geld kostet, sowas juristisch korrekt abzudecken.
 
So sehe ich das auch. Ich bastle mit jemand zusammen an einem OpenSource Projekt und lade was Github hoch was für andere nützlich sein kann. Ich würde meine Sachen auch ohne Lizenz ausliefern. Ich hatte nur bedenken, dass jemand mein Projekt vielleicht unter seinem Namen verkauft oder mir ein Strick draus gedreht wird weil ein Bug zu Datenverlust führt. Wie hast du das mit deinem Arbeitgeber gemacht? Hast du da irgendwelche Dinge angehangen was mit deiner Software passieren darf und was nicht?
 
Das Copyright und die Rechte am Code, die Haftung für Sicherheitslücken etc. sind recht genau im Arbeitsvertrag definiert. Das lässt sich aber kaum mit einem Vertrag, den du mit einem Kunden abschließen würdest, vergleichen. Leider habe ich auch keinen Zugriff auf die juristischen Klauseln in den Kundenverträgen, sodass ich davon echt kaum Ahnung habe 😅

Aber als Hinweis: Ein größeres proprietäres Produkt, an dem @aligator mal gearbeitet hat, wurde augenscheinlich kopiert - selbst die konnten da nicht gegensteuern.
 
Stimmt, du bist mit solchen Ideen absolut nicht allein. Ist aber halt irrelevant. Ich hab mich auch nie dagegen geäußert, mit Software Geld zu verdienen. Ich hab die Art und Weise wie du das vorhast kritisiert.
Ich hab diese Attitüde kritisiert: "Ich verticke hier was. Überprüfen ob das tut was ich behaupte darfst du nicht, wenn es dein System zerstört hast du Pech, denn haften will ich für den Vertrag den ich eingehe auch nicht".

Und nein, nur weil du etwas "nebengewerklich" betreibst heißt das nicht, dass du aus allen Steuerverpflichtungen etc. raus bist, so einfach ist das nicht.
 
@dominik ok verstehe. Also gehe ich mal davon aus, es wäre das beste einfach keinerlei Lizenz mit anzuhängen. Zumindest nicht bei einem so kleinen Rahmen.

@Lowl3v3l
Ich finde es nach wie vor unfreundlich was du mir hier unterstellst. Ich habe normal gefragt und eine normale Antwort erwartet. Ich möchte kleine Programme für vielleicht 10€ oder 20€ verkaufen welche vielleicht 4-5 mal gedownloaded werden und werde damit weder reich noch werde ich ansatzweise das verdienen was ich an Zeit investiert habe. Manche machen sowas um sich als Studenten etwas dazu zu verdienen und du prangerst mich an als würde ich hier sonst was anstellen. Ich wollte lediglich wissen ob es Möglichkeiten gibt sich rechtlich abzusichern. Ich möchte nicht, dass am Ende jemand da steht und sagt er mein Programm ist abgestürzt und dadurch hat er einen Datenverlust erlitten den ich bezahlen soll. Das würde um vieles das übersteigen was ich jemals damit einnehme. Genauso wollte ich verhindern, dass jemand einfach mein Copyright überschreibt und das ganze dann für das doppelte verkauft. Es hätte ja sein können es gibt einfache und kostengünstige Möglichkeiten um das dem Verwender der Software mitzuteilen so wie man auch ganz bequem OpenSource Lizenzen zu einem Projekt hinzufügen kann. Zum Beispiel gibt's auch Websites die EULAs generieren für einen noch humanen Preis im Vergleich zu den Anwaltskosten die eine Neuerstellung kostet.
Ich wollte einfach nur nicht blauäugig sein und mich hier darüber erkundigen ob da jemand Erfahrungen gemacht hat.
 
Nur als etwas Kontext zu Urheberrechtsthemen: Lizenzverträge sind oft in einigen Punkte relativ redundant, denn deine Rechte als Urheber sind schon per Gesetz geschützt. Die Lizenz muss eigentlich nur Details klären, die vom Gesetz nicht abgedeckt sind (wie z.B. bei Open Source, wo du den Leuten explizit Rechte einräumst, die erstmal automatisch keiner kriegt). Grundsätzlich ist es erstmal illegal, wenn jemand dein Werk ohne deine Erlaubnis verkauft, auch wenn du überhaupt keinen Lizenzvertrag aufsetzt. Du kannst das auch jederzeit z.B. auf dejure.org im Original-Gesetzestext nachlesen - die Details sind natürlich Auslegungssache und brauchen Fachwissen, das wir beide nicht haben, aber das Grundprinzip sollte daraus klar ersichtlich sein.

Haftung kannst du zwar prinzipiell in einem gewissen Rahmen ausschließen, aber nicht vollständig. Es ist zum Beispiel praktisch immer möglich, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Haftung genommen zu werden. Trotzdem: Haftungsfragen sind vermutlich einer der Hauptgründe, warum man überhaupt Lizenzvereinbarungen schreibt... und da will man nicht wegen eines Detailfehlers am Ende dumm dastehen. Also: nicht selbst schreiben!

Der eigentliche Knackpunkt ist aber die Frage, ob dein Vorhaben gewerbe- und evtl. steuerpflichtig ist. Es gibt leider keine offiziell definierte Umsatz-/Gewinngrenze, ab wann etwas gewerblich ist und bis wo es noch als "Liebhaberei" gewertet wird. Deshalb haben die Finanzämter in ihrer Einordnung der Situation einen gewissen Spielraum. Wenn du Pech hast, bemerkt das Finanzamt irgendwann deine Existenz und legt dein kleines Projekt als gewerbliche Tätigkeit aus, das wird dann etwas unschön. Aus diesem Grund würde ich persönlich auch nie ein solches Projekt machen, da mache ich lieber entweder Open Source / Freeware oder ich ziehe das Ganze größer auf, so dass auch wirklich ein nennenswerter Gewinn möglich ist.

Wenn du sowas wirklich machen willst, lass dich von Experten beraten. Du kannst theoretisch auch beim zuständigen Finanzamt anfragen, wie die das sehen, und dir ggf. ihre Einschätzung schriftlich geben lassen - aber wie das genau abläuft, keine Ahnung. :)

PS. das alles bezieht sich auf die Situation in Deutschland, soweit ich sie durchschaue. Ich übernehme aber natürlich keine Verantwortung für irgendwas. Hmm, gar nicht so schwer, so ein Haftungsausschluss...
 
Vielen Dank @Jan Krüger für deine sehr ausführliche Antwort. Den steuerlichen Teil hatte ich mir einfacher vorgestellt. Ich dachte durch das Nebengewerbe ist es ausreichend wenn ich es zur jährlichen Steuererklärung mit als Gewinn angebe. So kenne ich das auch von vielen anderen, die das so ähnlich betreiben 😅. Aber naja, so kann man sich irren. Danke auch für die Erläuterung von Urheberrecht und Haftung bei solchen Projekten. Dann lasse ich das einfach komplett mit der Lizenz. Vielen Dank nochmal an alles, das hat mir wirklich weitergeholfen 👍
 
Ich dachte durch das Nebengewerbe ist es ausreichend wenn ich es zur jährlichen Steuererklärung mit als Gewinn angebe
Nein, definitiv nicht.
Ob du hauptberuflich selbständig tätig bist oder nur ein paar Stunden im Monat oder gar Jahr, neben deinem Job als Angestellter, deiner Tätigkeit nachgehst, ist für die Einstufung "gewerblich" bzw. selbständig als Freiberufler im Grunde vollkommen irrelevant.
Das Gleiche gilt eigentlich auch für die Höhe der Einkünfte, die du z.B. mit dem Verkauf von deiner Software erzielst.
Theoretisch kann man auch mit Einnahmen von 10€ im Jahr gewerblich tätig sein und damit den entsprechenden Rechten und Pflichten eines Unternehmers unterliegen.

Wenn du dir eine Website zum Verkauf deiner Software aufbaust und darüber nicht nur einmalig, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg, Ware (deine Software) zum Verkauf anbietest, würde ich definitiv von einer gewerbepflichtigen Tätigkeit ausgehen.
 
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Welchen Vorteil hat dann die Anmeldung eines Neben- bzw. Kleingewerbes?

"Viele Existenzgründer entscheiden sich dafür, ein Kleingewerbe zu gründen. Dies kann ein Einstiegs-, aber durchaus auch ein dauerhaftes Unternehmensmodell sein."
(Quelle: https://www.deutschland-startet.de/kleingewerbe-gruenden-vorteileunachteile/)

Wenn ich Handytaschen oder selbstgebastelten Schmuck herstelle und online vertreibe würde ich mir doch auch ein Nebengewerbe erstellen. Das machen doch auch viele? Warum funktioniert das bei Software nicht? Ein Neben-/Kleingewerbe dient doch eigentlich gerade dazu sorgloser eine Idee testen oder dauerhaft betreiben zu können um zu schauen ob das wirtschaftlich lohnenswert ist oder sich einen geringen Anteil dazu zu verdienen. Dafür gibt es jedoch eine jährliche Obergrenze wieviel Umsatz man erzielen darf. Also ich glaube euch gern, dass es so ist wie beschrieben, allerdings verstehe ich dann nicht wofür man ein Nebengewerbe anmelden würde?
Und wegen der Steuern dachte ich die Anlage G (Gewerbe) der Steuererklärung beinhaltet alles (das ist, was ich oben meinte)
Danke schonmal für eure Antworten :)
 
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Sorry, wir reden schlicht aneinander vorbei und haben uns gegenseitig verwirrt.

Ich habe einfach nur @Jan Krüger's Antwort dazu gelesen und deinen folgenden Beitrag oben übersehen ...
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, würdest du auch bemerken, dass ich das Wort "nebengewerblich" verwende, somit ist das Problem also auch geklärt da ich ein angemeldetes Nebengewerbe im Bereich Softwareentwicklung habe.
... sowie deinen anderen Satz ...
Den steuerlichen Teil hatte ich mir einfacher vorgestellt. Ich dachte durch das Nebengewerbe ist es ausreichend wenn ich es zur jährlichen Steuererklärung mit als Gewinn angebe.
vermutlich falsch interpretiert.

Also, ich kläre mal auf:

1. "Nebengewerbe": Du hast ein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet und dabei angegeben, dass du diese Tätigkeit nebenberuflich ausübst. Dir liegt zudem ein Gewerbeschein vor, der die Gründung des Gewerbes bescheinigt. Als Rechtsform hast du wahrscheinlich das Einzelunternehmen gewählt?

2. "Kleingewerbe" / "eine jährliche Obergrenze wieviel Umsatz man erzielen darf": Du hast für das Finanzamt einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausgefüllt und darin erklärt, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Demnach wirst du von der Umsatzsteuer befreit bzw. weist diese für deine Umsätze nicht aus, kannst auf der anderen Seite aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Grundvoraussetzung hierfür ist, dass dein Umsatz (im Vorjahr) nicht 22.000 Euro übersteigt und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen wird.

3. Als Gewerbetreibender (mit einem Einzelunternehmen) bist du einkommenssteuer-, umsatzsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Im Gegensatz zu reinen Arbeitnehmern bist du somit zwingend verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung für jedes Jahr abzugeben.

- Einkommensteuer: Deine Gewinn (oder auch Verluste) aus deiner gewerblichen Tätigkeit müssen in der Anlage G angegeben werden.
Als Steuersatz gilt der übliche, progressive Einkommensteuersatz.
- Umsatzsteuer: Du bist mindestens dazu verpflichtet, jährlich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben, in der du deine erzielten Umsätze darlegst.
- Gewerbesteuer: Du bist als Gewerbetreibender gewerbesteuerpflichtig. Durch den recht hohen Freibetrag von aktuell 24.500 Euro an Gewinnen ("Gewerbeertrag") ist das für "Kleinunternehmer" aber praktisch irrelevant.
- Gewinnermittlung: Du musst jährlich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen und zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung + Anlage G abgeben, woraus deine Einnahmen sowie Ausgaben hervorgehen und daraus folgend dein Gewinn ersichtlich wird, den du in der Anlage G einträgst.

Wenn ich Handytaschen oder selbstgebastelten Schmuck herstelle und online vertreibe würde ich mir doch auch ein Nebengewerbe erstellen. Das machen doch auch viele? Warum funktioniert das bei Software nicht? Ein Neben-/Kleingewerbe dient doch eigentlich gerade dazu sorgloser eine Idee testen oder dauerhaft betreiben zu können um zu schauen ob das wirtschaftlich lohnenswert ist oder sich einen geringen Anteil dazu zu verdienen.
Absolut richtig. Die Tätigkeit ist natürlich komplett dir überlassen und hat erstmal auch nicht wirklich was damit zu tun, ob es sich um ein Gewerbe handelt oder nicht.
Für den Verkauf von Software kannst/darfst/solltest/musst du ein Gewerbe anmelden und dann ist alles gut, vorausgesetzt du befolgst die damit einhergehenden Pflichten.


Worauf wollte ich mit meinem vorherigen Beitrag hinaus bzw. warum kam es meinerseits zu der Verwirrung?

Ich bin davon ausgegangen bzw. für mich sah es so aus, dass du das Wort "Nebengewerbe" unbedacht verwendest und damit schlicht deine Absicht bezeichnest, als nebenberufliche Tätigkeit kommerziell Software zu vertreiben.
In diesem Sinne wollte ich also klarstellen, dass es nicht ausreicht, die Einküfte einfach nur in der jährlichen Einkommensteuererklärung irgendwo anzugeben, da du nach meinem Ermessen mit dem Verkauf von deiner Software gewerblich (mit Gewinnerzielungsabsicht) handelst und somit ein Gewerbe anmelden musst.

Auf @Jan Krüger's Punkt der "Liebhaberei" (kein Gewerbe nötig, da keine Gewinnerzielungsabsicht) würde ich mich hingegen nicht verlassen.
Der eigentliche Knackpunkt ist aber die Frage, ob dein Vorhaben gewerbe- und evtl. steuerpflichtig ist. Es gibt leider keine offiziell definierte Umsatz-/Gewinngrenze, ab wann etwas gewerblich ist und bis wo es noch als "Liebhaberei" gewertet wird.

In diesem Zusammenhang war es mir anknüpfend an diese vollkommen richtige Einschätzung wichtig hervorzuheben, dass die Einschätzung "Gewerbe, ja oder nein?" eben nicht auf eine Hauptberuflichkeit oder bestimmte Gewinne bzw. Umsätze reduzierbar ist.


PS: Bin kein Rechtsanwalt oder Steuerberater und gebe natürlich nur meine persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen wider. :D
 
Vielen Dank @JR Cologne . Ich glaube du hast hier etwas Licht ins Dunkel gebracht. Ja, wir haben hier tatsächlich alle aneinander vorbeigeredet :ROFLMAO:. Ich habe tatsächlich ein offiziell angemeldetes Gewerbe. Also ich habe auch das Formular GewA1 (https://www.gewerbeanmeldung.de/formular-gewerbeanmeldung) damals ausgehändigt bekommen bei der Anmeldung. Es ist ebenfalls korrekt, dass ich mich an den Freibetrag halten muss (mein letzter Stand war vor ein paar Jahren sogar nur 17.500€). Das werde ich aber sowieso niemals erreichen 😅. Auch die Anlage G muss ich dadurch jedes Jahr mit bei der Steuererklärung ausfüllen. Ich denke also es ist alles rechtens wenn ich eines Tages meine Software online anbiete.
Mit dem Lizenzthema bin ich auch weiter gekommen. Ich habe mir mal von anderen kleinen Entwicklern angeschaut wie diese das handhaben. Die meisten schreiben das einfach mit eigenen Worten und einfach als Hinweis. Ich denke dass hat keine rechtliche Grundlage und soll nur etwas zur Abschreckung dienen^^. Eine Lizenz fand ich tatsächlich treffend und so werde ich das auch bei mir gestalten. Und zwar wird darin lediglich auf die wichtigsten Paragraphen im Urheberrecht aufmerksam gemacht (§ 11, § 97, § 98 und § 106). Denn wie @Jan Krüger schon richtig geschrieben hat:
deine Rechte als Urheber sind schon per Gesetz geschützt
Zur Haftung werde ich nichts schreiben. Ich hoffe einfach mal darauf, dass ich nie für irgendetwas belangt werde. Das ich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz paar auf den Deckel bekomme ist mir bewusst und das ist auch richtig so. Bei allen anderen Themen drücke ich einfach mal die Daumen, dass mich nicht gleich jemand verklagen wird 😄. So groß wird das auch alles nicht. Ich möchte nur ein paar Euros mit meinem Hobby dazuverdienen. Wie schon geschrieben werde ich niemals auch nur ansatzweise das zurückbekommen, was ich in die Projekte investiere. Aber es macht mir einfach Spaß mit "Kunden" in Kontakt zu sein, bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, sowie zusammen Verbesserungsideen zu finden. Das habe ich vor ein paar Jahren schon im Bereich "Gaming" mit einer Gruppe von Studenten gemacht und möchte ich jetzt selbstständig weiterführen.

Vielen Dank schonmal für alle Antworten und sorry für die Verwirrung wegen des Gewerbes 😅
 
Es ist ebenfalls korrekt, dass ich mich an den Freibetrag halten muss (mein letzter Stand war vor ein paar Jahren sogar nur 17.500€). Das werde ich aber sowieso niemals erreichen 😅. Auch die Anlage G muss ich dadurch jedes Jahr mit bei der Steuererklärung ausfüllen.
Ja, genau. Die Umsatzgrenze von 22.000 Euro gilt erst seit 2020, zuvor waren es 17.500 Euro.

Es handelt sich übrigens nicht um einen Freibetrag. Wärst du dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auszuweisen bzw. hättest du dich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden, müsstest du nämlich auch für darunterliegende Umsätze ganz normal die Umsatzsteuer bezahlen.
Bei der Umsatzsteuer gibt es schlicht keinen Freibetrag oder eine Freigrenze, jeder Euro zählt also.
 
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