Sorry, wir reden schlicht aneinander vorbei und haben uns gegenseitig verwirrt.
Ich habe einfach nur
@Jan Krüger's Antwort dazu gelesen und deinen folgenden Beitrag oben übersehen ...
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, würdest du auch bemerken, dass ich das Wort "nebengewerblich" verwende, somit ist das Problem also auch geklärt da ich ein angemeldetes Nebengewerbe im Bereich Softwareentwicklung habe.
... sowie deinen anderen Satz ...
Den steuerlichen Teil hatte ich mir einfacher vorgestellt. Ich dachte durch das Nebengewerbe ist es ausreichend wenn ich es zur jährlichen Steuererklärung mit als Gewinn angebe.
vermutlich falsch interpretiert.
Also, ich kläre mal auf:
1.
"Nebengewerbe": Du hast ein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet und dabei angegeben, dass du diese Tätigkeit nebenberuflich ausübst. Dir liegt zudem ein Gewerbeschein vor, der die Gründung des Gewerbes bescheinigt. Als Rechtsform hast du wahrscheinlich das Einzelunternehmen gewählt?
2.
"Kleingewerbe" / "eine jährliche Obergrenze wieviel Umsatz man erzielen darf": Du hast für das Finanzamt einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausgefüllt und darin erklärt, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Demnach wirst du von der Umsatzsteuer befreit bzw. weist diese für deine Umsätze nicht aus, kannst auf der anderen Seite aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Grundvoraussetzung hierfür ist, dass dein Umsatz (im Vorjahr) nicht 22.000 Euro übersteigt und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen wird.
3. Als Gewerbetreibender (mit einem Einzelunternehmen) bist du einkommenssteuer-, umsatzsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Im Gegensatz zu reinen Arbeitnehmern bist du somit zwingend verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung für jedes Jahr abzugeben.
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Einkommensteuer: Deine Gewinn (oder auch Verluste) aus deiner gewerblichen Tätigkeit müssen in der Anlage G angegeben werden.
Als Steuersatz gilt der übliche, progressive Einkommensteuersatz.
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Umsatzsteuer: Du bist mindestens dazu verpflichtet, jährlich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben, in der du deine erzielten Umsätze darlegst.
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Gewerbesteuer: Du bist als Gewerbetreibender gewerbesteuerpflichtig. Durch den recht hohen Freibetrag von aktuell 24.500 Euro an
Gewinnen ("Gewerbeertrag") ist das für "Kleinunternehmer" aber praktisch irrelevant.
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Gewinnermittlung: Du musst jährlich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen und zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung + Anlage G abgeben, woraus deine Einnahmen sowie Ausgaben hervorgehen und daraus folgend dein Gewinn ersichtlich wird, den du in der Anlage G einträgst.
Wenn ich Handytaschen oder selbstgebastelten Schmuck herstelle und online vertreibe würde ich mir doch auch ein Nebengewerbe erstellen. Das machen doch auch viele? Warum funktioniert das bei Software nicht? Ein Neben-/Kleingewerbe dient doch eigentlich gerade dazu sorgloser eine Idee testen oder dauerhaft betreiben zu können um zu schauen ob das wirtschaftlich lohnenswert ist oder sich einen geringen Anteil dazu zu verdienen.
Absolut richtig. Die Tätigkeit ist natürlich komplett dir überlassen und hat erstmal auch nicht wirklich was damit zu tun, ob es sich um ein Gewerbe handelt oder nicht.
Für den Verkauf von Software kannst/darfst/solltest/musst du ein Gewerbe anmelden und dann ist alles gut, vorausgesetzt du befolgst die damit einhergehenden Pflichten.
Worauf wollte ich mit meinem vorherigen Beitrag hinaus bzw. warum kam es meinerseits zu der Verwirrung?
Ich bin davon ausgegangen bzw. für mich sah es so aus, dass du das Wort "Nebengewerbe" unbedacht verwendest und damit schlicht deine Absicht bezeichnest, als nebenberufliche Tätigkeit kommerziell Software zu vertreiben.
In diesem Sinne wollte ich also klarstellen, dass es nicht ausreicht, die Einküfte einfach nur in der jährlichen Einkommensteuererklärung irgendwo anzugeben, da du nach meinem Ermessen mit dem Verkauf von deiner Software gewerblich (mit Gewinnerzielungsabsicht) handelst und somit ein Gewerbe anmelden musst.
Auf
@Jan Krüger's Punkt der "Liebhaberei" (kein Gewerbe nötig, da keine Gewinnerzielungsabsicht) würde ich mich hingegen nicht verlassen.
Der eigentliche Knackpunkt ist aber die Frage, ob dein Vorhaben gewerbe- und evtl. steuerpflichtig ist. Es gibt leider keine offiziell definierte Umsatz-/Gewinngrenze, ab wann etwas gewerblich ist und bis wo es noch als "Liebhaberei" gewertet wird.
In diesem Zusammenhang war es mir anknüpfend an diese vollkommen richtige Einschätzung wichtig hervorzuheben, dass die Einschätzung "Gewerbe, ja oder nein?" eben nicht auf eine Hauptberuflichkeit oder bestimmte Gewinne bzw. Umsätze reduzierbar ist.
PS: Bin kein Rechtsanwalt oder Steuerberater und gebe natürlich nur meine persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen wider.
